Unsere Beschäftigten erhalten für ihre Kinder eine monatliche Zulage in Höhe von 100,00 Euro. Diese erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um 53,05 Euro. Die Kinderzulage gewähren wir selbstverständlich auch in einer gleichgeschlechtlichen Ehe.
Wenn die Ehefrau ihr Kind erwartet, kann der Ehemann während der ersten acht Wochen nach Geburt für acht Arbeitstage eine bezahlte Freistellung beanspruchen. Dies gilt ebenfalls für die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Partner.