Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vier Abteilungen kümmern sich um die vielfältigen Aufgaben des Hessischen Finanzministeriums. Alle Informationen rund um die Organisation und Zuständigkeitsbereiche des Hessischen Ministeriums der Finanzen finden Sie auf dieser Seite.
Das Hessische Ministerium der Finanzen ist zuständig für:
- Haushalts- und Finanzpolitik
- Steuerpolitik und -verwaltung
- staatliches Verwaltungskostenwesen
- Servicestelle Finanzplatz Frankfurt
- Steuerberaterwesen
- Kommunaler Finanzausgleich, Länderfinanzausgleich, Bund-Länder-Finanzbeziehungen
- Staatsbürgschaften und Garantien sowie staatliche Finanzierungshilfen
- Beteiligungsmanagement des Landes und Staatslotterien
- Immobilienmanagement
- staatlicher Hochbau, Bauberatungsstelle des Landes für mit staatlichen Mitteln geförderte Hochbauten, Leitung des Hessischen PPP-Kompetenzzentrums
- Neue Verwaltungssteuerung
- Zentrale Beschaffung sowie Bereitstellung der IT-Dienstleistungen für die Landesverwaltung
Das Hessische Finanzministerium gliedert sich in vier Abteilungen:
- Abteilung I: Zentralabteilung
- Abteilung II: Steuerabteilung
- Abteilung III: Haushaltsabteilung
- Abteilung IV: Staatsvermögens- und -schuldenverwaltung, Kommunaler Finanzausgleich, Bau- und Immobilienmanagement
Zum Finanzressort gehören ferner folgende nachgeordnete Institutionen:
- die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
- die 28 hessischen Finanzämter
- das Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a. d. Fulda
sowie die Landesbetriebe Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen