Im Rahmen der Föderalismusreform II wurde die Einsetzung eines Stabilitätsrats beschlossen, der zusammen mit der ebenfalls neu eingeführten Schuldenbremse die langfristige Solidität der öffentlichen Finanzen sichern soll. Die zentrale Aufgabe des Gremiums, dem die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister angehören, besteht in der regelmäßigen Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, eine drohende Haushaltsnotlage in einer Gebietskörperschaft so frühzeitig zu erkennen, dass rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Seit dem Jahr 2020 überwacht der Stabilitätsrat zusätzlich auch die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder. Grundlage hierfür bildet ein für alle Länder einheitliches Analysesystem, dessen Fokus auf der Überwachung der Einhaltung der europäischen Fiskalregeln liegt. Die bundes- und landesspezifischen Regelungen zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse sind davon zu trennen.
Zur Überprüfung der Haushaltssituation sind Bund und Länder verpflichtet, dem Stabilitätsrat jährlich im Oktober einen Bericht vorzulegen. Die Landesregierung hat den Bericht des Landes Hessen im Herbst 2023 beschlossen.
Haushalt
Stabilitätsbericht des Landes Hessen - Berichtsjahr 2023
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