Hessengeld beantragen
Landesförderung
Hessengeld
Fragen und Antworten
Mit dem Hessengeld wird nur der erstmalige Kauf einer Wohnimmobilie, die zudem selbst genutzt werden muss, gefördert.
Dabei schließt jegliche bereits im Eigentum stehende Immobilie (darunter fallen auch Ferienwohnungen, vermietete Immobilien, gewerbliche Immobilien sowie Immobilien in einem anderen Bundesland) eine Förderung aus. Dies gilt auch,wenn das Eigentum nur anteilig besteht, wenn das Eigentum durch eine Erbschaft oder Schenkung begründet wurde oder wenn die Immobilie zum Zeitpunkt der Beantragung des Hessengeldes bereits wieder veräußert wurde.
Lediglich schon im Eigentum stehende nicht bebaubare Grundstücke (Wald, Ackerland, Wasserflächen, Brachland, usw.) sind nicht förderschädlich.
Wird eine Immobilie gemeinsam von mehreren Personen erworben, so kommen beim Hessengeld alle jene Erwerber als Antragstellende in Frage, die zum ersten Mal erwerben und damit die Fördervoraussetzung erfüllen. Wenn also Sie oder Ihr Partner noch keine Immobilie besitzen, kann eine Person den Antrag auf Hessengeld stellen, auch wenn die zweite Person wegen Vorbesitzes nicht antragberechtigt ist.
Nein, Ausnahmen vom Stichtag 1. März 2024 sind nicht vorgesehen, da sie andere neue Betroffenheiten schaffen würden.
Das Hessengeld können Sie im Kundenportal der WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster beantragen. Im Kundenportal der WIBank durchlaufen Sie zuerst den Fördercheck. Dieser ermöglicht es, vorab ohne Dokumentupload die potentielle Förderfähigkeit zu prüfen. Bei positivem Ausgang des Förderchecks werden Sie eingeladen, sich für die Antragstellung zu registrieren. Nach Ihrer Registrierung stellen Sie dann Ihren Hauptantrag im WIBank-Portal.
Unter diesen Umständen können Sie keine Förderung erhalten. Ziel des Hessengeldes ist es, Bürgerinnen und Bürger beim erstmaligen Kauf einer Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung zu unterstützen, da dieser für viele eine besondere finanzielle Belastung darstellt. Haben Sie schon einmal eine Immobilie besessen, so können Sie nicht vom Hessengeld profitieren – der genaue Veräußerungszeitpunkt Ihrer ersten Immobilie spielt dabei keinerlei Rolle.
Es kommt darauf an, wann Sie geerbt bzw. die Schenkung erhalten haben. Maßgeblich sind die Verhältnisse am Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Haben Sie eine Immobilie vor diesem Datum geerbt oder geschenkt bekommen, so scheidet eine Förderung aus.
Im Falle einer Erbschaft an einer Wohnimmobilie erwerben die Erben bereits zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers das Eigentum an der Wohnimmobilie; auf das Datum des Erbscheins oder den Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch kommt es in diesem Fall nicht an. Relevant für die Beurteilung der Förderung ist also, ob das Datum der notariellen Beurkundung Ihres Kaufvertrags zeitlich vor oder nach dem Tod des Erblassers liegt.
Ja, Sie können vom Hessengeld profitieren, soweit alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Diese sind der grunderwerbsteuerpflichtiger Ersterwerb einer Immobilie in Hessen ab dem 1. März 2024 und Einzug in diese Immobilie. Hierbei wird jedoch nur die auf den selbstgenutzten Anteil der Immobilie entfallende Grunderwerbsteuer durch das Hessengeld gefördert.
Ja, das Hessengeld wird auch gewährt, wenn bereits das Hessen-Darlehen als Förderung gewährt wurde.
Eine Zuwendung von anderen Stellen des Landes oder anderen öffentlichen Stellen, wie etwa kommunale Förderungen, schließt die zusätzliche Förderung durch das Hessengeld ebenfalls nicht aus. Bei anderen bestehenden Förderungen ist mit den Gebern zu klären, ob das jeweils andere Förderprogramm eine Doppelförderung zulässt.
Mit dem Hessengeld wird nur der erstmalige Kauf einer Wohnimmobilie, die zudem selbst genutzt werden muss, gefördert. Der vorherige Besitz einer Immobilie ist nicht auf das Bundesland Hessen oder auf Deutschland beschränkt. Jegliche bereits im Eigentum stehenden Immobilien (darunter fallen auch Ferienwohnungen, vermietete Immobilien sowie gewerbliche Immobilien) schließen eine Förderung aus.
Ja, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen können Sie auch vom Hessengeld profitieren, wenn Sie erst später einziehen. Sie erhalten bei Antragstellung vor Einzug bereits einen Bescheid. Die Auszahlung des Hessengeldes erfolgt aber erst nach Einreichung der Meldebescheinigungen für alle im Antrag genannten Personen. Das heißt, Sie müssen innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung in die Immobilie eingezogen sein sowie die Meldebescheinigungen im Kundenportal der WIBank hochgeladen haben.
Sofern Sie den notariellen Kaufvertrag zum Baugrundstück ab dem 1. März 2024 geschlossen haben, können Sie vom Hessengeld profitieren, soweit auch die übrigen Fördervoraussetzungen vorliegen (Sie also auf dem Baugrundstück Wohnraum bauen und diesen selbst nutzen).
Das Hessengeld soll eine finanzielle Unterstützung angesichts der zu zahlenden Grunderwerbsteuer darstellen. Der Zeitpunkt der Errichtung der Immobilie auf dem Baugrundstück ist nicht systematisch grunderwerbsteuerpflichtig und daher hierbei nicht ausschlaggebend.
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