„Die Errichtung des Sondervermögens durch den Hessischen Landtag war und ist ein bewusstes, klares und wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft in Hessen: Das Land wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Herausforderung dieser historischen Krise gut zu bewältigen. Nun mag der Weg über das Sondervermögen für manche umstritten sein. Wer in der Corona-Krise den juristischen Streit bemühen möchte, soll das ausdrücklich tun. Für mich ist wichtig: Hessen handelt, die Hilfen kommen an und werden im Parlament mit großen Mehrheiten unterstützt. So geht Krisenbewältigung. Wir schauen mit Respekt, aber auch gelassen und mit guten Argumenten auf das Gerichtsverfahren“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute vor Beginn der mündlichen Verhandlung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Das Gericht befasst sich mit Klagen der Fraktionen von SPD, FDP und AfD gegen das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern, mit dem Hessen bereits Hilfen über mehr als 4,2 Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg bringen konnte.
Experte: Sondervermögen verfassungsgemäß
Als Verfahrensbevollmächtigter unterstützt Professor Dr. Henning Tappe das Land vor dem Staatsgerichtshof. Professor Tappe hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht an der Universität Trier inne. Er vertritt auch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, das ebenfalls ein Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise eingerichtet hat und deshalb mit einer verfassungsrechtlichen Klage konfrontiert wird.
Die in Hessen vorgebrachten Anträge gegen das Sondervermögen sieht Professor Tappe als unbegründet an. „Das Sondervermögen ist mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar. Weder verstößt die Kreditermächtigung gegen die Schuldenbremse noch verstößt das Sondervermögen gegen die haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätze der Vollständigkeit, Einheit und Jährlichkeit des Haushalts. Das Budgetrecht des Hessischen Landtags ist gewahrt“, sagte Professor Dr. Henning Tappe. Ziel des Sondervermögens sei „ein Mehr an Transparenz.“
Hessen investiert – ebenso wie der Bund und die EU
„Die Corona-Krise ist für die wirtschaftliche Entwicklung in Hessen ein schwerer Einschnitt. Um dies aufzufangen und die Konjunktur zu stabilisieren, war und ist eine zusätzliche staatliche Nachfrage ökonomisch geboten. Höhere Investitionen und die Förderung von Innovationen schaffen Wachstumspotentiale. Aus diesem Grund ist es richtig, dass die Landesregierung mit ihren Krisenbewältigungsmaßnahmen beispielsweise die Förderung der ökologischen und digitalen Transformation der hessischen Wirtschaft, aber auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum unterstützt“, sagte Finanzminister Boddenberg. „Ob Wumms, Bazooka oder Aufbauplan: Wie der Bund und die EU verbindet auch Hessen die konjunkturellen Stützungsmaßnahmen mit einem Modernisierungsschub für die Wirtschaft. Mit konjunkturbelebenden Investitionen für noch mehr Klimaschutz und Digitalisierung denken wir dabei bewusst über den Tag hinaus – wie mit dem gesamten Sondervermögen.“
275 konkrete Hilfen für Hessen
275 konkrete Hilfen konnten bislang durch das Sondervermögen auf den Weg gebracht werden. Hilfen mit einem Betrag von über einer Million Euro wurden durch den Haushaltsausschuss des Landtags bewilligt. Mehr als 1,1 Milliarden Euro wurden bereits für den Gesundheitsschutz und die Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur aufgebracht, fast 1,4 Milliarden Euro für den Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft und zur Stärkung der Konjunktur. Die Kommunen in Hessen profitieren bereits mit fast 1,2 Milliarden Euro. Ihnen sind mit dem gemeinsam von Land und Kommunaler Familie erarbeiteten Kommunalpakt insgesamt mehr als drei Milliarden Euro fest zugesagt.
„Corona erfasst alle Lebensbereiche. Dementsprechend vielfältig und umfassend sind die Hilfen des Landes. Diese Hilfen, aber auch die Unterstützung des Bundes sowie das Engagement jeder und jedes Einzelnen in unserem Land tragen dazu bei, dass wir die Krise meistern und trotz mancher Sorgenfalten mit Zuversicht nach vorne schauen können“, sagte Finanzminister Boddenberg.
Großer politischer Konsens
„Diese Krise schweißt zusammen, denn nur gemeinsam können und werden wir sie bewältigen. Die große Unterstützung für die Hilfen, die wir allen Teilen der Gesellschaft aus dem Sondervermögen zur Verfügung stellen, zeigt sich auch im Hessischen Landtag. Die deutliche Mehrheit der Anträge wurde im Haushaltsausschuss von CDU, B`90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und Linkspartei gemeinsam beschlossen. Bei allem Streit um Verfahrensfragen, sind es doch die konkreten Hilfen, auf die es ankommt“, sagte Finanzminister Boddenberg.
Starke Parlamentsbeteiligung
Das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz, das Grundlage des Sondervermögens ist, verpflichtet zu einer engen Beteiligung des Hessischen Landtags. Auch hier lässt sich nach einem Jahr eine positive Bilanz ziehen. „Die Intensität der Debatten übertrifft in Anzahl und Dauer die jährlichen Haushaltsberatungen bei Weitem“, sagte Boddenberg. Im Haushaltsschuss wurde bislang bereits über elf Hilfspakete debattiert und abgestimmt. Zusätzlich gab es zahlreiche Debatten im Plenum. Der Haushaltsausschuss erhält zudem vierteljährliche Vollzugsberichte zu allen Einzelmaßnahmen. „Bei einem Nachtragshaushalt – der von manchen ja als Alternative zum Sondervermögen gesehen wird – gibt es diese umfassenden Beteiligungs- und Berichtspflichten nicht. Konkretes Beispiel: Über die Inanspruchnahme der zwei Milliarden Euro im ersten, Corona-bedingten Nachtragshaushalt 2020 hatte die Landesregierung vor der Übertragung ins Sondervermögen allein entscheiden können“, erläuterte der Finanzminister.