„Die Kommunale Familie in Hessen kann sich auf das Land verlassen: Bei der Verabschiedung des neuen Landesentwicklungsplans 2021 hatten wir angekündigt, dass den 15 Kommunen, bei denen der neue Plan negative finanzielle Folgen im Kommunalen Finanzausgleich hat, zur Abfederung unter die Arme gegriffen wird. Und dazu stehen wir: Mit insgesamt 37 Millionen Euro unterstützen wir diese Kommunen und begleiten so die Umstellung. Ab diesem Jahr wirken sich die finanziellen Veränderungen erstmals aus – und deshalb beginnen wir jetzt mit der Auszahlung dieser freiwilligen Unterstützungsleistung. Den betroffenen Städten und Gemeinden wurden hierzu jetzt die entsprechenden Bescheide übermittelt, und schon bald kann das Geld an sie ausgezahlt werden. In diesem Jahr sind das insgesamt über 8 Millionen Euro“, erklärten Finanzminister Michael Boddenberg, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Innenminister Peter Beuth.
Der hessische Landesentwicklungsplan wurde 2021 aktualisiert und an die Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst. Die Aufteilung der Kommunen in den ländlichen Raum und den so genannten Verdichtungsraum etwa stammte noch aus dem vergangenen Jahrhundert. In der Zwischenzeit hat sich das Land deutlich verändert, so dass Dutzende Kommunen bei der Aktualisierung neu eingeteilt werden mussten. 48 Städte und Gemeinden wurden dem ländlichen Raum neu zugeordnet, während 15 Kommunen, die bis dahin als ländlich galten, den umgekehrten Weg gingen. Diese hatten sich oder werden sich aus Sicht der Landesplanung in Zukunft so gut entwickeln, dass sie aus eigener Kraft mehr Einnahmen zur Verfügung haben, etwa durch eine gestiegene Anzahl an Arbeitsplätzen. Sie werden weiterhin durch den – in den vergangenen Jahren jährlich gestiegenen – Kommunalen Finanzausgleich unterstützt, eine zusätzliche Förderung für den ländlichen Raum erhalten sie aber seit diesem Jahr nicht mehr.
Unterstützung bei der Umstellung
Um den 15 Kommunen, bei denen die zusätzliche Förderung für den ländlichen Raum ab diesem Jahr entfällt, bei der Umstellung zu helfen, hat das Land schon bei der Verabschiedung des neuen Landesentwicklungsplans 2021 angekündigt, dass diese für eine Übergangszeit finanziell unterstützt werden. Sie erhalten als freiwillige Unterstützung des Landes übergangsweise jährlich einen individuellen Betrag, der mit der Zeit kleiner wird. Die finanzstärkeren Kommunen erhalten das Geld für sieben, die anderen für zehn Jahre. Die betroffenen Städte und Gemeinden erhalten in den kommenden Jahren so insgesamt mehr als 37 Millionen Euro – beginnend in diesem Jahr.
Bei den 15 Kommunen handelt es sich im Einzelnen um Bad Orb, Echzell, Eichenzell, Flieden, Münzenberg, Neuhof, Schlüchtern, Steinau an der Straße, Bad Soden-Salmünster, Fulda, Hadamar, Künzell, Petersberg, Rockenberg und Wächtersbach. Vier von ihnen haben hinsichtlich des Landesentwicklungsplans einen gemeinsamen Normenkontrollantrag gestellt. Sollte dieser erfolgreich sein und eine rückwirkende Zuordnung zum ländlichen Raum sowie die nachträgliche Berücksichtigung im Kommunalen Finanzausgleich erfolgen, ist die Ausgleichszahlung in voller Höhe zurück zu erstatten. Auch auf diesen Umstand weist der Bescheid hin und enthält eine entsprechende Bedingung.
Hintergrund
Der Landesentwicklungsplan gilt für ganz Hessen und bildet als zentrales Instrument der Landesplanung die Grundlage für die Regionalpläne, in denen beispielsweise Wohn- und Gewerbegebiete oder Gebiete für die Landwirtschaft festgelegt werden. Er regelt die Raumordnung des Landes in verschiedensten Bereichen wie etwa Daseinsvorsorge, Umweltschutz, Infrastruktur oder Siedlungsentwicklung und teilt die Städte und Gemeinden dafür in bestimmte Kategorien. Dabei wird – abhängig unter anderem von der Einwohnerdichte und der Anzahl der Arbeitsplätze – auch zwischen ländlichem Raum und dem so genannten Verdichtungsraum unterschieden.
Die Einteilung der Kommunen im Landesentwicklungsplan hat direkte Auswirkungen auf die Berechnungen für den Kommunalen Finanzausgleich, über den das Land die Einkommensverhältnisse der hessischen Kommunen tendenziell angleicht. So wird den Städten und Gemeinden im ländlichen Raum seit 2014 eine Investitionsstrukturpauschale gutgeschrieben, und seit 2016 wird ihre Einwohnerzahl für die Berechnungen im Kommunalen Finanzausgleich um drei Prozentpunkte erhöht. Erstmals zeigen sich die finanziellen Veränderungen durch den neuen Landesentwicklungsplan in diesem Jahr. Wie hoch die Auswirkungen konkret ausfallen, hängt jeweils von den zukünftigen Einnahmen der einzelnen Kommunen und von der Entwicklung des Volumens des Kommunalen Finanzausgleichs insgesamt ab.