Zu sehen sind mehrere hohe Papierstapel.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Wirtschaft nicht durch noch mehr Bürokratie belasten

Der Finanzausschuss des Bundesrats hat auf Antrag Hessens dafür gestimmt, Unternehmen nicht durch immer mehr Bürokratie zu belasten. Konkret geht es darum, die Berichterstattung über Nachhaltigkeit von Unternehmen möglichst einfach zu gestalten. Dafür soll sich die Bundesregie-rung bei der EU stark machen – und zugleich jetzt darauf verzichten, Vorgaben aus Brüssel in Deutschland zu verschärfen.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Wie nachhaltig ist ein Unternehmen? Die Antworten darauf werden immer wichtiger. Das ist gut und richtig, denn nur nachhaltiges Wirtschaften wird sich langfristig durchsetzen können. Dafür braucht es auch Berichte zur Nachhaltigkeit von Unternehmen. Was es nicht braucht, sind überbordende Anforderungen daran.“

„In Brüssel wurden für große Unternehmen Standards für Nachhaltigkeitsberichte entwickelt, die der Bundesgesetzgeber mit dem aktuell im Bundesrat zur Beratung anstehenden CSRD-Umsetzungsgesetz national umsetzt. Die Bundesregierung sieht in diesem Umsetzungsgesetz vor, dass Unternehmen bei der Erstellung des Lageplans zu ihrem Jahresabschluss Formalitäten und neue, zusätzliche Prozesse befolgen müssen. Der Bundesgesetzgeber muss im Interesse einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft hier die Bürokratie für die Unternehmen reduzieren und darauf verzichten, die Formalitäten und Prozesse zu verschärfen, um bei den Unternehmen weniger Zeit und Ressourcen für Bürokratie zu binden.“

„Von den EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nicht allein die großen Unternehmen betroffen. In der Lieferkette fragen diese Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichte Daten von den kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) ab. Diese sind daher von verschiedenen Seiten gefordert, Daten über ihre Nachhaltigkeit zu ermitteln und weiterzugeben. Das bindet erheblich Zeit und Personal bei den KMUs. Der EU-Gesetzgeber ist daher gefordert, die Anforderungen zu vereinfachen und das Ausufern der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerade für KMUs zu verhindern.“

„Die Europäische Kommission hat sich vorgenommen, Berichtspflichten in der EU um 25 Prozent zu reduzieren und auch die Bundesregierung möchte mit ihrer so genannten Wachstumsinitiative unnötige Bürokratie abbauen. Beide können damit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung anfangen.“ 

Fragen und Antworten:

Egal, ob Bankkredit oder Versicherung: Wie teuer diese für ein Unternehmen werden, hängt zunehmend davon ab, wie nachhaltig sie sind. Hierfür brauchen Banken und Versicherer Informationen über die Nachhaltigkeit des Unternehmens. Diese gewinnen sie aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die EU-Standards gelten für große Unternehmen, die aber auf Daten aus ihrer Lieferkette und damit auch von kleineren und mittleren Unternehmen, so genannten KMU, angewiesen sind. Damit vervielfältigt sich die Zahl der betroffenen Unternehmen enorm. Man spricht hier von einem Kaskaden- oder Trickle-Down-Effekt. Derzeit werden in Brüssel ergänzend Standards für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere freiwillige Standards (voluntary SME Standard = VSME-Standard) entwickelt mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU zu vereinfachen.

Der Finanzausschuss des Bundesrats hat sich am 12. September mit einem Gesetz der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-Umsetzungsgesetz) befasst. Hessen hat dazu zwei Anträge eingebracht, die von allen Ländern unterstützt wurden.

Zum einen wird die Bundesregierung nun gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine Gleichbehandlung und weitere Vereinfachung der umfangreichen Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte einzusetzen, um unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen.

Zum anderen wird die Bundesregierung gebeten, alle ihr zur Verfügung stehenden Spielräume zu nutzen, EU-Vorgaben in Deutschland möglichst einfach umzusetzen. Zurzeit sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, die Anforderungen an Unternehmen noch zu verschärfen. 

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